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14. April 2023

Kooperationsfonds der Großregion: Projektaufruf 2023

Über den Kooperationsfonds der Großregion können Projekte in Höhe von bis zu 90% der effektiven Gesamtausgaben des Projekts (inkl. MwSt.) gefördert werden. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt mind. 500 und max. 2000 Euro.

Was ist das Ziel des Kooperationsfonds der Großregion?
Die Großregion ist Lebensrealität für über 11,7 Millionen Menschen. Sich besser kennenlernen, sich austauschen, sich gegenseitig besser verstehen – das ist das Ziel des Kooperationsfonds der Großregion. Durch die Förderung bürgernaher Projekte sollen die Menschen sich begegnen und die Großregion als gemeinsamen Ort des Zusammenlebens im Herzen Europas entdecken und begreifen und so ihr Zugehörigkeitsgefühl zur Großregion stärken.

Welche Voraussetzungen sind von den Antragstellern zu erfüllen?
Die Projektträger sollen aus der Zivilgesellschaft und aus mindestens zwei Regionen aus zwei unterschiedlichen Ländern der Großregion kommen sowie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Anträge können beispielsweise von Vereinen, Klubs oder Schulen (Primär- und Sekundarstufe) gestellt werden. Sportbegegnungen, Schüleraustausche, Konferenzen, punktuelle Veranstaltungen, Online-Veranstaltungen oder Projekte zum Aufbau von Partnerschaften oder Kooperationen in Bereichen wie Bildung, Berufsbildung, Tourismus, Umwelt, Gesundheit, Soziales oder Sport können eine Förderung beantragen. Veranstaltungen können in Präsenz entsprechend der geltenden Hygienevorschriften oder virtuell durchgeführt werden. Bereits durchgeführte oder begonnene Maßnahmen oder Projekte, die bereits in der Vergangenheit unterstützt wurden, können hingegen nicht gefördert werden.

Ansprechpartner?
Der Kooperationsfonds der Großregion wird durch das Gipfelsekretariat der Großregion betreut.

Weitere Informationen und Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Großregion zum Download bereit.


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