Die Klassifizierung für Privatzimmer richtet sich an nicht-konzessionierte Privatanbieter, die insgesamt über nicht mehr als neun Gästebetten verfügen. Zur Unterscheidbarkeit der Klassifizierungsresultate werden den maximal fünf Sternen stets der Begriff „Privatzimmer“oder ein „P“ vorangestellt.
Weitere Informationen: www.deutschertourismusverband.de