WIR. LEBEN. EIFEL.
WIR. LEBEN. EIFEL.
Menu
19. Juni 2023

Neue Verwaltungsvorschrift zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktur in Rheinland-Pfalz

Die Gestaltung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für Kommunen, um die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern und Gäste und Wertschöpfung zu gewinnen.

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift „Förderprogramm Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ sollen Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Tourismusinfrastruktur in Rheinland-Pfalz unterstützt werden, die einen starken und nachhaltigen Impuls für die Entwicklung des Tourismus erwarten lassen und von besonderer regionaler Bedeutung sind. Dabei wurden neben dem neuen EFRE-Förderschwerpunkt “Digitalisierung” noch stärker die Ziele der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 verankert. Ebenfalls wurden die Erfahrungen aus der letzten Förderperiode berücksichtigt. 

Zuwendungszweck und Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismusregionen des Landes durch öffentliche Tourismusinfrastrukturen, die einen Beitrag zu einem modernen, nachhaltigen, marktgerechten und erlebnisorientierten Vor-Ort-Angebot für Gäste und Besucher leisten.

Zur Steigerung der Angebotsqualität dazu vor Ort sollen touristische Infrastrukturen vorrangig in ihrer Attraktivität, Erlebnisqualität und digitalen Erlebbarkeit aufgewertet und dort, wo sinnvoll und fachlich geboten, neu geschaffen werden.

Besonders förderwürdig sind innovative Vorhaben als Anreiz zur Schaffung unverwechselbarer, imageprägender und zukunftsweisender Angebote mit Vorbildcharakter sowie Vorhaben im Sinne der Tourismusstrategie, von denen Impulse für Folgeinvestitionen ausgehen (Impulsinvestitionen) oder die einer nachhaltigen Tourismusentwicklung dienen.

Nähere Informationen, z. B. über die Zuwendungsvoraussetzungen oder die Höhe der Fördersätze, können aus der Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur entnommen werden. Diese ist zum 15. Mai 2023 in Kraft getreten.


Als PDF speichern
Print Friendly, PDF & Email
Seite Teilen Über:


Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Beiträge

FÖRDERUNG

Recovery für den Tourismus in der Eifel und Region Aachen