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13. Dezember 2020

Bund und Länder beschließen weitgehenden Lockdown

Auch Mehrzahl der Einzelhändler muss schließen

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben sich angesichts der wieder steigenden Corona-Infektionszahlen am Sonntag auf noch weitreichendere Einschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt. Unter anderem müssen damit ab dem 16. Dezember auch die Einzelhändler größtenteils schließen. Zugleich appellierten Bund und Länder an die Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Die geplanten Lockerungen über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel soll es so nicht geben.

Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 10. Januar. Mehrere Politiker, darunter NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, kündigten jedoch bereits an, dass eine Verlängerung möglich sei.

Betroffene Betriebe sollen weiterhin finanziell unterstützt werden. Dafür werden die Konditionen für die Überbrückungshilfen III verbessert, unter anderem wird der maximale monatliche Zuschuss von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Für Gewerbemiet-und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-)Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

Am 5. Januar wollen Merkel und die Länderchefs über die Maßnahmen ab dem 11. Januar beraten.

Die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens im Einzelnen: www.bundesregierung.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag


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Autor(in): Stephan Kohler
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