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16. Februar 2022

Überbrückungshilfen werden verlängert

Auch Hilfen für Soloselbständige und Härtefälle bleiben bestehen

Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium haben sich auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfen IV bis Ende Juni 2022 verständigt. Dabei sollen nach Informationen der Ministerien die bisherigen Bedingungen gelten. Zudem würden auch die Programme zur Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefälle fortgesetzt.

Weitere Informationen: www.bmwi.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag


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Autor(in): Stephan Kohler
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