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14. Juni 2021

Betriebe können sich rückwirkend Rundfunkbeiträge erstatten lassen

Eine gute Nachricht für Unternehmer: Sie können sich die Rundfunkbeiträge für die Zeit der coronabedingten Betriebsschließungen erstatten lassen. Dies gilt für alle Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, die auf­grund einer be­hördlichen An­ordnung wegen der Corona-Pandemie eine Betriebs­stätte schließen mussten.

Sie können beim Beitrags­service eine Frei­stellung von der Rund­funk­beitrags­pflicht beantragen, sofern die Betriebs­stätte mindestens drei volle Kalender­monate geschlossen war.

Allerdings ist es nicht erforderlich, dass der Betrieb drei zusammenhängende Monate geschlossen war, es zählt die Gesamtdauer. Unternehmer können also alle Schließungszeiträume seit Ausbruch der Pandemie zusammenrechnen, also auch die Zeiten aus dem Frühjahr 2020.

Wichtig ist für Unternehmer, dass sie den Freistellungsantrag erst nach der Wiedereröffnung ihres Betriebes stellen. Nachweise brauchen nicht erbracht zu werden.

Weitere Informationen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zum Download Freistellungsantrag…

Quelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Kategorien:
Betriebe · Infos Corona-Virus

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Autor(in): Stephan Kohler
Kommunikation Wirtschaftsstandort Eifel - Qualitätsmanagement
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