Eine gute Nachricht für Unternehmer: Sie können sich die Rundfunkbeiträge für die Zeit der coronabedingten Betriebsschließungen erstatten lassen. Dies gilt für alle Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, die aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Corona-Pandemie eine Betriebsstätte schließen mussten.
Sie können beim Beitragsservice eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, sofern die Betriebsstätte mindestens drei volle Kalendermonate geschlossen war.
Allerdings ist es nicht erforderlich, dass der Betrieb drei zusammenhängende Monate geschlossen war, es zählt die Gesamtdauer. Unternehmer können also alle Schließungszeiträume seit Ausbruch der Pandemie zusammenrechnen, also auch die Zeiten aus dem Frühjahr 2020.
Wichtig ist für Unternehmer, dass sie den Freistellungsantrag erst nach der Wiedereröffnung ihres Betriebes stellen. Nachweise brauchen nicht erbracht zu werden.
Weitere Informationen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice