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17. Juni 2020

Kontaktloser Check-in in Hotels kann starten – Hotelmeldeschein kann durch elektronisches Identifizierungsverfahren ersetzt werden

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute die Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet. Damit werden die technischen Anforderungen, insbesondere die einzuhaltenden Datenformate an die Umsetzung des kontaktlosen Check-ins, festgelegt. Der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier kann durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren ersetzt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde im Dritten Bürokratieent-lastungsgesetz unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums geschaffen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: “Mein Ziel ist es, mit der Digitalisierung den Alltag von Menschen leichter zu machen. Digitale Lösungen helfen aber nicht nur uns Bürgern, sondern Unternehmen und der Verwaltung gleichermaßen. Mit dem digitalen Hotelmeldeschein kann sich jeder Hotelgast künftig für den modernen kontaktlosen Check-in entscheiden. Das spart Zeit, Kosten und Aufwand und ist daher ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.”

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: “Die nun gefundene Lösung hat Vorteile für alle Beteiligten: Der Check-in wird praktischer für die Gäste und günstiger für die Hotels. Derzeit besonders wichtig: Das digitale Meldeverfah-ren vermeidet unnötige Kontakte zwischen Personal und Reisenden und erleichtert somit die Wiederöffnung der Hotels.”

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten (sog. Hotelmeldepflicht) für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamts sparen die Unternehmen dadurch 3-4 Minuten pro Check-in und mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr.

Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform kann nun verzichtet werden, wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird. Alternativ können zur Identifikation auch die elektronischen Funktionen des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte genutzt werden.

Die Meldescheine auf Papier stehen weiterhin als Option zur Verfügung.

Quelle:


Pressemeldung Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Kategorien:
Hotellerie

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Autor(in): Stephan Kohler
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