„Es war uns sehr wichtig, der Gastronomie und auch der Hotellerie in Rheinland-Pfalz eine klare Perspektive zu geben“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Für die Gastronomie in Rheinland-Pfalz kündigten sie an, dass Gaststätten und Hotelbetriebe unter konsequenter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln stufenweise wieder öffnen dürfen.
Demnach sollen in Rheinland-Pfalz in einer ersten Stufe sowohl die Innen- als auch die Außengastronomie unter Wahrung der Abstandsregeln und unter Einhaltung des Hygieneschutzes ab Mittwoch, den 13. Mai öffnen dürfen. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Ferner bleibt es zunächst bei den geltenden Kontaktbeschränkungen. Wohnmobilstellplätze können geöffnet und Dauercamping ermöglicht werden, für die, die eigene sanitäre Einrichtungen haben.
Am Montag, dem 18. Mai folgen die Hotels, die ab dann unter Wahrung der Schutzmaßnahmen wieder Gäste empfangen können. Dazu gehören auch Beherbergungsbetriebe wie Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen unter Auflagen zur Hygiene.
„Klar ist, dass wir hier immer nur von einer ‚Wenn-Dann-Regelung‘ sprechen können“, betonten Dreyer und Wissing. Das bedeute, dass eine Öffnung immer nur dann möglich sei, wenn sich die Infektionszahlen weiterhin positiv entwickelten.
Beide appellierten an Branche und Gäste, die Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen und verantwortungsvoll umzusetzen. „Wir haben allen Grund optimistisch nach vorne zu schauen, doch es liegt am Verhalten aller, wie der Weg weitergeht“, so Dreyer und Wissing.
Quelle: Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, in Rheinland-Pfalz
Eine Frage: Dürfen denn Gäste aus den Niederlanden ab den 18.5. zu uns kommen, ohne dass sie nachher zuhause wieder zwei Wochen in Quarantäne müssen?-
Sehr geehrter Herr Mirkes,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen leider nicht konkret beantworten kann.
Die aktuelle Rechtsverordnung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aussagen zu den angekündigten Lockerungen finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/infektionsgeschehen-kontrollieren-und-mit-lockerungen-perspektiven-fuer-familien-und-gastronomie-scha/
Dort heißt es: In der zweiten Stufe ab dem 18. Mai soll die Öffnung von Hotelbetrieben, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen und Jugendherbergen für touristische Zwecke möglich sein. Bis dahin soll es bei der Möglichkeit bleiben, Dienst- und Geschäftsreisende zu beherbergen. Die Hoteliers müssen ebenfalls ein umfassendes Hygienekonzept vorlegen.”
Sorry, aber eine konkrete Antwort auf Ihre Frage ist mir leider nicht möglich.