Für Vertragsschlüsse gelten ab dem 1. Juli 2018 die Vorschriften des Neuen Reiserechts. So sieht das Neue Recht insbesondere die Verpflichtung des Veranstalters von Pauschalreisen, aber auch des sogenannten Vermittlers verbundener Reiseleistungen vor, dem Reisenden vor dem eigentlichen Vertragsschluss Informationsblätter zu übergeben.
Der Inhalt der Informationsblätter ergibt sich aus den Anlagenmustern zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Das jeweils zu verwendende Formblatt ist in Inhalt und Text vom Gesetz vorgegeben und unterscheidet sich zunächst nach der jeweiligen Handlungsform, in der die Tourismusorganisation auftritt – mithin als Reiseveranstalter oder als Vermittler verbundener Reiseleistungen. Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen erfolgt sodann nochmals eine Unterscheidung je nachdem, ob die Leistungen anlässlich eines einzigen Kontakts oder innerhalb von 24 Stunden gebucht wurden sowie dem jeweiligen Buchungsweg (Buchung in der Vertriebsstelle („offline“) oder mittels eines Online-Buchungsverfahrens).
Im Ergebnis ergeben sich fünf mögliche Informationsblätter, wobei das jeweils korrekte, für die konkrete Handlungsform und Art der Reisebuchung passende und auch korrekt ausgefüllte Informationsblatt dem Reisenden zu übergeben ist. Um Veranstaltern/ Vermittlern die künftige Rechtsanwendung zu vereinfachen, stellt der DTV die fünf verschiedenen Informationsblätter mit entsprechenden Ausfüllhinweisen zum Download zur Verfügung:
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V., Berlin