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19. Juni 2018

Ab dem 01.07.2018 gilt die neue EU-Pauschalreiserichtlinie! – Sind Sie gerüstet?

Ab dem 1. Juli 2018 gilt die neue EU-Pauschalreiserichtlinie. Diese berücksichtigt künftig auch Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Auf Unternehmen kommen dabei einige neue Rechtsvorschriften im Reisevertrieb zu. Um Sie bei Ihrer persönlichen Umsetzung der notwendigen Regelungen bestmöglich zu unterstützen, bieten wir Ihnen aud vielfachen Wunsch gerne noch zwei weitere Informationstermine an:

Dienstag, 03.07.2018, 14:00 – 16:00 Uhr,
Industrie- und Handelskammer, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz

Mittwoch, 04.07.2018,  14:00 – 16:00 Uhr,
IHK-Regionalgeschäftsstelle, Bahnhofsplatz 2-4, 56410 Montabaur

Anmeldungen können Sie direkt hier vornehmen.

Als Referentin steht uns die Rechtsanwältin Sabine Peruche aus Koblenz zur Verfügung, die Ihnen die neue EU-Pauschalreiserichtlinie vorstellt und dabei den dringlichsten Fragen auf den Grund geht.

Mit der EU-Pauschalreiserichtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Ergänzend werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. Von der neunen EU-Pauschalreiserichtlinie sind ab dem 1. Juli 2018 auch touristische Informationsstellen, Reisevermittler, Reisebüros, aber auch Beherbergungsbetriebe oder Gastgeber betroffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen. Hier im Tourismusnetzwerk Rheinland-Pfalz  sind bereits die wesentlichen Merkblätter hinterlegt.

Anmeldungen können Sie direkt hier vornehmen.


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