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10. November 2017

Neues Reiserecht – DTV Leitfaden erschienen – TourismusAkademie bietet Seminar an!

Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 erfolgt eine umfassende Änderung des Pauschalreiserechts, die einen erheblichen Anpassungsaufwand für die Tourismusorganisationen nach sich zieht. Die Tourismusorganisationen müssen nun prüfen, unter welche der Handlungsformen des neuen Rechts sie künftig fallen – Reiseveranstalter, Reisevermittler oder als sogenannter Vermittler verbundener Reiseleistungen – und ihre Tätigkeit den neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen.

So bringt das künftig geltende Reiserecht eine Reihe neuer Informationspflichten gegenüber dem Reisenden, bei deren Nichtbeachtung die Gefahr für die Tourismusorganisationen besteht, ungewollt in die Veranstalterhaftung zu geraten.

Um sich frühzeitig auf die neue Rechtslage vorzubereiten und die erforderlichen organisatorischen Schritte zu unternehmen, auch um unnötige Haftungsfälle zu vermeiden, hat der DTV Handlungsempfehlungen für Tourismusorganisationen entwickelt, die unter folgendem Link abrufbar sind: DTV Praxisleitfaden

Für tiefer gehende Informationen bietet die TourismusAkademie Rheinland-Pfalz hierzu am 28. Januar das Seminar “Das neue Reiserecht ab 01.07.2018” an. Das Programm und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


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