Die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November ist seit dem 12. Januar möglich. Die nötigen technischen Voraussetzungen seien geschaffen, sodass die Auszahlung durch die Länder starten könne, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Anträge auf Novemberhilfen können noch bis zum 31. Januar gestellt werden.
Weitere Informationen: www.bmwi.de
Zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium FAQ zu den November- bzw. Dezemberhilfen zusammengestellt: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag