Unternehmen können ab sofort die neuen Überbrückungshilfen IV beantragen. Dies ist nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums lediglich mit Hilfe prüfender Dritter über die Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Erstanträge für den Förderzeitraum Januar bis März können demnach bis Ende April eingereicht werden. Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar Überbrückungshilfe IV beantragen.
Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag