WIR. LEBEN. EIFEL.
WIR. LEBEN. EIFEL.
Menu
© Adobe Stock
10. Januar 2022

Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden

Unterstützung auch für wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossene Unternehmen

Unternehmen können ab sofort die neuen Überbrückungshilfen IV beantragen. Dies ist nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums lediglich mit Hilfe prüfender Dritter über die Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Erstanträge für den Förderzeitraum Januar bis März können demnach bis Ende April eingereicht werden. Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar Überbrückungshilfe IV beantragen.

Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag


Als PDF speichern
Print Friendly, PDF & Email
Seite Teilen Über:


Autor(in): Stephan Kohler
Kommunikation Wirtschaftsstandort Eifel - Qualitätsmanagement
www.standort-eifel.de · E-Mail: kohler@eifel.info · Telefon: 06551-96 56-33
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Beiträge

FÖRDERUNG

Recovery für den Tourismus in der Eifel und Region Aachen