Die aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz:
Die meisten Corona-Regeln entfallen
Am 19. März ist die Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen, doch die meisten Bundesländer haben die Übergangsfrist bis zum 2. April genutzt und die Schutzmaßnahmen verlängert. Seit dem 2. April entfallen die Corona-Regeln weitgehend, das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) tritt in allen Bundesländern in Kraft:
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Wortlaut Infektionsschutzgesetz
Gültig seit dem 20. März 2022
- Das neue Konzept beruht auf 2 Säulen:
- Ein Basisschutz zielt vor allem auf den Schutz vulnerabler Gruppen. Dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch umfasst der Basisschutz Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.
- Bundesweit bleiben Maskenpflichten im Luft- und Personenfernverkehr bestehen.
- In Hotspots, also in Regionen mit bedrohlicher Infektionslage, können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden. Das IfSG schreibt konkret benannte Gebiete vor, sogenannte Gebietskörperschaften. Bei einer flächendeckend bedrohlichen Infektionslage kann dies auch ein komplettes Bundesland sein.
- Das IfSG wirkt präventiv: Hotspot-Regeln können beschlossen werden, wenn eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht.
- Die Schutzmaßnahmen laufen zum 23. September 2022 aus, können bis dahin aber der Lage erneut angepasst und dann verlängert werden.
Basisschutz
Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann aber bestehen bleiben. Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage dort erfordert und das jeweilige Landesparlament dies beschließt.
Kommt es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Landesparlament dies beschließt.
Zu den möglichen lokal begrenzten Maßnahmen gehören Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum. Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen außerdem dazu verpflichtet werden können, Hygienekonzepte zu erarbeiten.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Aktuelles von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen…
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse
Aktuelle Corona-Schutzverordnung
Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit dieser Verordnung Maßnahmen angeordnet, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet begrenzen und Infektionswege nachvollziehbar machen.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig seit 3. April 2022
- Anlage 1 zur neuen Verordnung: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen
- Anlage 2 zur neuen Verordnung: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen
- Sonderseite mit weiteren Informationen zur aktuellen Corona-Schutzverordnung
Aktuelles von der Landesregierung Rheinland-Pfalz…
Die Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz im Überblick…
Dreiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (33. CoBeLVO) vom 1. April 2022 (gilt seit dem 3. April 2022)
Neu: Dreiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (33. CoBeLVO) vom 1. April 2022 (gilt seit 3. April 2022)
Neu: Begründung zur 33. CoBeLVO vom 1. April 2022.
Quelle und weitere Informationen: Land Rheinland-Pfalz
Fragen und Antworten zu den verschiedenen Leistungen im Rahmen der Überbrückungshilfe und der außerordentlichen Wirtschaftshilfe
Die Situation in den Landkreisen in der Eifel
Für den Bereich der Eifel Tourismus GmbH haben wir als Service die jeweiligen Infoseiten der Kreisverwaltungen mit dem Stand der Inzidenzen und der damit verbundenen Auflagen und Maßnahmen zusammengestellt:
Die Links umfassen sowohl die neuen Inzidenzwerte wie auch die geltenden Maßnahmen oder möglichen Öffnungsschritte. Auch Adressen von Schnelltest-Stationen sind verzeichnet. Da nicht einheitlich geregelt ist, ob ein Landkreis die Mitteilungen über den Bürgerservice, den Pressedienst oder ein gesondertes Corona-Portal veröffentlicht, kann im Einzelfall eine Weiterleitung auf untergeordnete Menüpunkte notwendig sein:
Aktuelle Situationen der nationalen und internationalen Risikogebiete
Orientierungshilfe Schutz- und Hygienekonzepte – Hinweise der jeweiligen touristischen Dachverbände für
- Hotel und Gaststätten: » Informationen des DEHOGA-Bundesverbandes sowie die Informationen und Checklisten der DEHOGA-Landesverbände
- Ferienwohnungen/-häuser: » DTV-DFV-Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten
- Campingplätze: » BVCD-Handlungsempfehlungen für Campingunternehmer zur Wiedereröffnung von Camping-und Wohnmobilstellplätzen in Deutschland
- Jugendherbergen: » Hygienemanagement in Jugendherbergen
- Urlaub auf dem Bauernhof: » Checkliste Betriebliche Maßnahmen für einen Re-Start im Landtourismus
- Touristinformationen: » DTV-Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung der Touristinformationen in Corona-Zeiten
- Gästeführungen: » BVGD-Leitfaden für die Wiederaufnahme von Gästeführungen
- Wanderdestinationen: » Corona-Wegweiser des Deutschen Wanderverbandes
- Raddestination: Verhaltens- und Schutzempfehlungen » für Teilnehmer geführter Radtouren, » für Radausflüge & -reise und » für DMOs und Routenbetreiber
- Kanutourismus: » Wiederaufnahme von kanusportlichen Angeboten – Stratgie- und Maßnahmenpapaier zur Dürführung von Kanuvermietungen währender der Corona-Pandemie des Bundesverbandes Kanu e.V. (BVKanu)
- Freizeitparks: » Handlungsleitlinien für die Wiedereröffnung von Freizeitparks des VDFU
- Freizeitbäder und Thermen: » Zwei-Stufen-Plan der European Waterpark Association e.V. zur Wiederinbetriebnahme von Freizeitbädern und Thermen
Sonstiges
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Überblick für Unternehmen des Bundeswirtschaftsministeriums (inkl. Corona-Hotline für Unternehmen)
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Spezielle Informationen zu NRW des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
- Informationsportal zum Corona-Virus des Bundeslandes Rheinland-Pfalz
Beiträge im Zusammenhang der Corona-Pandemie in der Übersicht…
Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
Stand: 04.04.2022, 8:00 Uhr