Unterstützung auch für wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossene Unternehmen
Unternehmen können ab sofort die neuen Überbrückungshilfen IV beantragen. Dies ist nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums lediglich mit Hilfe prüfender Dritter über die Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Erstanträge für den Förderzeitraum Januar bis März können demnach bis Ende April eingereicht werden. Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar Überbrückungshilfe IV beantragen.
Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag