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Reisen in der Eifel in Corona-Zeiten – Aktualisierung

Wooden direction sign with the German words vacation and Corona crisis (Urlaub, Corona-Krise)

Die Indizienwerte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind auf niedrigem Niveau und ermöglichen einen weitgehend unbeschwerten Urlaub in der Eifel.

Für beide Bundesländer gilt: Für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Testpflicht, allerdings müssen sie dies nachweisen. Es gilt weiterhin Vorsichtig und Umsichtig und die Einhaltung der AHA-Regeln.

Im folgenden haben wir die wichtigsten Infos zusammengestellt:

 

Welche Unterschiede gibt es in den Verordnungen aktuell zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz?
Worauf müssen die Gäste achten?

Stand: 26. Juli, 8:30 Uhr

Darf ich übernachten? 

Ja, Urlaub ist möglich:

Beherbergung in Nordrhein-Westfalen

Inzidenzstufe 0 (unter 10)

Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10

Inzidenzstufe 1 (10,1 - 35)

Touristische Übernachtungen sind in allen Einrichtungen uneingeschränkt möglich – ein negativer Test ist bei Anreise vorzuweisen.

Inzidenzstufe 2 (35-50)

Touristische Übernachtungen sind in allen Einrichtungen uneingeschränkt möglich – mit Test alle drei Tage.

Inzidenzstufe 3 (50-100)

Angebote mit Selbstversorgung zulässig (FeWo, Campingplätze, u. ä. mit Test).

Der Test kann ein PCR-Test, ein Antigen-Schnelltest oder auch ein Selbsttest sein. Allerdings muss das Ergebnis bestätigt sein. In Nordrhein-Westfalen gibt es über 6.000 Teststellen. Ausreichend sind aber auch z.B. die beim Arbeitgeber unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wenn der Arbeitgeber das Testergebnis bestätig hat. Der Test darf zum Zeitpunkt des Besuchs oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Beherbergung in Rheinland-Pfalz

Öffnung aller Beherbergungsbetriebe insgesamt, es ist nur noch ein Test bei Anreise vorzuweisen.

Hotels können wieder alle ihre gastronomischen Angebote – auch Frühstücksbuffets – anbieten.

Wellnessangebote und Hallenbäder von Beherbergungsbetrieben sind unter Auflagen für Hotelgäste zulässig.

Schnelltests können in einem der offiziellen Testzentren vorgenommen werden und gelten 24 Stunden.

Einrichtungen wie Hotels und Restaurants können aber auch in ihrem Betrieb die Möglichkeit zu einem Selbsttest (es muss ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung sein) anbieten. Dazu muss der Gast vor dem Betreten in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Einrichtung einen Selbsttest durchführen. Vom Betrieb erhält der Gast dann eine Bestätigung - es muss ein Formblatt verwendet werden: Microsoft Word - 210319_Formular_Anlage_1_002.docx (ihk-trier.de) über den Negativ-Test, der 24 Stunden gültig ist und auch für andere Einrichtungen benutzt werden kann.

Hinweis auf die Regelmäßige Testpflicht auf Mehrtages-Etappentouren

Die generelle Testpflicht bei Reisenden besagt aktuell, dass nur noch ein Test bei Anreise im Hotel notwendig ist. Urlauber, die eine Mehrtagestour quer durch die Eifel unternehmen – ob mit dem Rad oder als Wanderer über den Eifelsteig – müssen in jedem Hotel ein gültiges negatives Testergebnis oder einen gültigen Impfnachweis vorlegen. Dies gilt auch dann, wenn die Reise als Pauschalreise gebucht wurde.

Ist die Gastronomie geöffnet?

Gastronomie in Nordrhein-Westfalen

Inzidenzstufe 0 (unter 10)

Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen

Inzidenzstufe 1 (10,1 - 35)

Kreisinzidenz und Landesinzidenz zw. 10,1 und 35, dann wird auch in der Innengastronomie kein Test mehr benötigt.

Inzidenzstufe 2 (35-50)

Außengastronomie ohne Test, Innengastronomie mit Test

Inzidenzstufe 3 (50-100)

Außengastronomie mit Test

Der Test kann ein PCR-Test, ein Antigen-Schnelltest oder auch ein Selbsttest sein. Allerdings muss das Ergebnis bestätigt sein. In Nordrhein-Westfalen gibt es über 6.000 Teststellen. Ausreichend sind aber auch z.B. die beim Arbeitgeber unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wenn der Arbeitgeber das Testergebnis bestätig hat. Der Test darf zum Zeitpunkt des Besuchs oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Natürlich weiterhin möglich sind auch die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken.

Gastronomie in Rheinland-Pfalz

Mitarbeiter mit tagesaktuellem Test müssen keine Maske mehr tragen. Die Bewirtung an der Theke ist wieder erlaubt.

Für die Gäste entfällt die Test- und Vorausbuchungspflicht.

Kann ich Konzerte, Sportveranstaltungen, Museen, Freizeiteinrichtungen wie Kletterparks oder Freibäder besuchen?

Freizeitmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen

Inzidenzstufe 0 (unter 10)

Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test

Inzidenzstufe 1 (10,1 - 35)

Veranstaltungen außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test.
Freibäder vollständig geöffnet ohne Test.

Inzidenzstufe 2 (35-50)

  1. Kulturveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen mit Test.
  2. Theater, Opern und Kinos sind geöffnet (Mindestabstand und Test ohne Termin).
  3. Freibäder vollständig geöffnet, aber mit Besucherbegrenzung und mit Test.

Inzidenzstufe 3 (50-100)

  1. Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Zuschauern mit Test
  2. Museen, Ausstellungen, u. ä. mit Termin.
  3. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks u. ä. unter freiem Himmel mit Test
  4. Tierparks mit Termin und ohne Test
  5. Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen bis 250 Personen mit Test

Der Test kann ein PCR-Test, ein Antigen-Schnelltest oder auch ein Selbsttest sein. Allerdings muss das Ergebnis bestätigt sein. In Nordrhein-Westfalen gibt es über 6.000 Teststellen. Ausreichend sind aber auch z.B. die beim Arbeitgeber unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wenn der Arbeitgeber das Testergebnis bestätig hat. Der Test darf zum Zeitpunkt des Besuchs oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Freizeitmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz

Der Veranstaltungsbereich ist komplett neu geregelt

Es sind verschiedene Veranstaltungstypen definiert, für die auf die Situation abgestimmte Schutzmaßnahmen gelten. Damit sind unter diesen Vorgaben kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und Kirmes möglich. Generell gilt: Großveranstaltungen können nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden.

Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien sind möglich.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind geöffnet – es gilt keine eine Vorausbuchungspflicht und keine Testpflicht

Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien ohne Testpflicht, für Freizeitparks gilt die Vorausbuchungspflicht.

Öffnung von Freibädern und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen.

Brauche ich zum Einkaufen einen Test?

Einkaufen in Nordrhein-Westfalen

Inzidenzstufen 0 bis 3 (Werte bis 100)

Der gesamte Handel ist ohne Test und Termin möglich.
Maskenpflicht bleibt bestehen.

Einkaufen in Rheinland-Pfalz

Der gesamte Handel ist ohne Test und Termin möglich.

Wo kann ich einen Test machen?

Testen in Nordrhein-Westfalen

Es muss sich um einen in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen. Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Ausreichend sind aber auch z.B. die beim Arbeitgeber unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wenn der Arbeitgeber das Testergebnis bestätig hat. Der Test darf zum Zeitpunkt des Besuchs oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Einrichtungen wie Hotels, Restaurants, Museen o.ä. dürfen keine Selbsttests unter Aufsicht anbieten.

Testen in Rheinland-Pfalz

Schnelltests können in einem der offiziellen Testzentren vorgenommen werden und gelten 24 Stunden.

Einrichtungen wie Hotels und Restaurants können aber auch in ihrem Betrieb die Möglichkeit zu einem Selbsttest (es muss ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung sein) anbieten. Dazu muss der Gast vor dem Betreten in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Einrichtung einen Selbsttest durchführen. Vom Betrieb erhält der Gast dann eine Bestätigung - es muss ein Formblatt verwendet werden: Microsoft Word - 210319_Formular_Anlage_1_002.docx (ihk-trier.de) über den Negativ-Test, der 24 Stunden gültig ist und auch für andere Einrichtungen benutzt werden kann.

Kann ich zur Kontaktnachverfolgung auch eine App benutzen?

Ja, dies gilt für beide Bundesländer. Betriebe und Einrichtungen müssen aber auch die analoge Möglichkeit vorhalten, wenn jemand sich nicht digital registrieren lassen möchte.

Für alle Betriebe in der Eifel besteht das Angebot zur Nutzung der kostenlose MeldeApp für Gastronomie, Veranstaltungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Einzelhandel, Vereine oder sonstige Unternehmen und Initiativen in der Eifel.

Weitere Infos zur MeldeApp Eifel…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. 

Stand: 26. Juli 2021, 8:30 Uhr

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