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8. Juli 2021

Reisen in der Eifel in Corona-Zeiten – Aktualisierung

Die Indizienwerte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind auf niedrigem Niveau und ermöglichen einen weitgehend unbeschwerten Urlaub in der Eifel.

Für beide Bundesländer gilt: Für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Testpflicht, allerdings müssen sie dies nachweisen. Es gilt weiterhin Vorsichtig und Umsichtig und die Einhaltung der AHA-Regeln.

Im folgenden haben wir die wichtigsten Infos zusammengestellt:

 

Welche Unterschiede gibt es in den Verordnungen aktuell zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz?
Worauf müssen die Gäste achten?

Stand: 26. Juli, 8:30 Uhr

Darf ich übernachten? 

Ja, Urlaub ist möglich:

Ist die Gastronomie geöffnet?

Kann ich Konzerte, Sportveranstaltungen, Museen, Freizeiteinrichtungen wie Kletterparks oder Freibäder besuchen?

Brauche ich zum Einkaufen einen Test?

Wo kann ich einen Test machen?

Kann ich zur Kontaktnachverfolgung auch eine App benutzen?

Ja, dies gilt für beide Bundesländer. Betriebe und Einrichtungen müssen aber auch die analoge Möglichkeit vorhalten, wenn jemand sich nicht digital registrieren lassen möchte.

Für alle Betriebe in der Eifel besteht das Angebot zur Nutzung der kostenlose MeldeApp für Gastronomie, Veranstaltungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Einzelhandel, Vereine oder sonstige Unternehmen und Initiativen in der Eifel.

Weitere Infos zur MeldeApp Eifel…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. 

Stand: 26. Juli 2021, 8:30 Uhr



Autor(in): Stephan Kohler
Kommunikation Wirtschaftsstandort Eifel - Qualitätsmanagement
www.standort-eifel.de · E-Mail: kohler@eifel.info · Telefon: 06551-96 56-33
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