Für beide Bundesländer gilt: Für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Testpflicht, allerdings müssen sie dies nachweisen. Es gilt weiterhin Vorsichtig und Umsichtig und die Einhaltung der AHA-Regeln.
Im folgenden haben wir die wichtigsten Infos zusammengestellt:
Darf ich übernachten? |
Ja, Urlaub ist möglich: |
Ist die Gastronomie geöffnet? |
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Kann ich Konzerte, Sportveranstaltungen, Museen, Freizeiteinrichtungen wie Kletterparks oder Freibäder besuchen? |
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Brauche ich zum Einkaufen einen Test? |
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Wo kann ich einen Test machen? |
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Kann ich zur Kontaktnachverfolgung auch eine App benutzen? |
Ja, dies gilt für beide Bundesländer. Betriebe und Einrichtungen müssen aber auch die analoge Möglichkeit vorhalten, wenn jemand sich nicht digital registrieren lassen möchte.
Für alle Betriebe in der Eifel besteht das Angebot zur Nutzung der kostenlose MeldeApp für Gastronomie, Veranstaltungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Einzelhandel, Vereine oder sonstige Unternehmen und Initiativen in der Eifel. |
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Stand: 26. Juli 2021, 8:30 Uhr