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Weitere Lockerungsmaßnahmen mit der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung

Ab dem 10. Juni 2020 tritt in Rheinland-Pfalz die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO) in Kraft. Gegenüber der derzeit gültigen 8. Corona-Bekämpfungsverordnung sind weitere Lockerungsmaßnahmen vorgesehen.

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz, 05.06.2020)

Zu  den Lockerungen gehören ebenfalls:

Bitte prüfen Sie in jedem Fall, ob für Ihr spezifisches Angebot / Betriebsart ggf. weitere Anforderungen und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen sind, die hier nicht aufgeführt sind. Beachten Sie ebenfalls auf jeden Fall die spezifischen Hygienekonzepte, die ggf. für Sie zutreffend sind. Die Hygienekonzepte finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/

Die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung und weitere Ausführungen und Anforderungen finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Beachten Sie bitte unbedingt, dass die oben genannten Lockerungen erst ab dem 10.06.2020 mit Inkrafttreten der 9. CoBeLVO  Gültigkeit erlangen. Bis zum 09.06.2020 sind die aktuellen Anforderungen zu berücksichtigen. Bitte achten Sie immer auf die aktuellste Fassung. Abweichend von den genannten Regelungen kann es von den zuständigen Behörden vor Ort strengere Anforderungen geben, die ggf. zu beachten sind.

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