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15. Januar 2026

Informationen zur DAC7-Richtlinie: Auch 2026 buchbar sein dank guter Datenpflege

Die Umsetzung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG), welches von der europäischen DAC7-Richtlinie abgeleitet wurde, stellt seit 2024 viele Tourismusorganisationen vor große Herausforderungen. Das PStTG bringt auch für die Eifel Tourismus (ET) GmbH Sorgfalts- und Meldepflichten mit sich, die eine Prüfung der eingegebenen Leistungsträger-Daten in Deskline® erfordern.

Aktuell steht die nächste Meldung der ET an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an für alle Betriebe in der Eifel, die 2025 Buchungen über Deskline® erhalten hatten. Bis Ende Januar 2026 müssen, rückwirkend für das Jahr 2025, vollständige Angaben zu Anbietern, Leistungsträgern, Buchungen und Umsätzen der Deskline®-Buchungsplattform von der ET an das BZSt übermittelt werden. Ziel der DAC7-Richtlinie ist die Schaffung steuerlicher Transparenz, größerer Steuergerechtigkeit und die Steigerung der Effektivität der Steuerbehörden in der digitalen Plattformökonomie. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Betreiber digitaler Plattformen zur Meldung erzielter Einkünfte und weiterer Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet werden. Von dieser Meldepflicht sind auch Plattformen von Tourismusorganisationen betroffen, die eine Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichen – wie das Buchungssystem Deskline®.

Die ET ist dabei auf die Kooperation der Anbieter/Verkäufer in Deskline® angewiesen, die die erforderlichen DAC7-Angaben über den WebClient-Zugang prüfen, vervollständigen und bestätigen müssen. Die Eifel Tourismus GmbH dankt allen Gastgebern und Leistungsträgern mit Deskline®-Buchungen im Jahr 2025 herzlich für die Angabe der erforderlichen Daten als Voraussetzung für die weitere Buchbarkeit über Deskline® und ist überzeugt, mit dieser guten Zusammenarbeit den Grundstein für weiteren Erfolg gelegt zu haben.

Mittlerweile können Leistungsträger in Deskline® nur noch aktiviert werden, wenn für zukünftige Meldungen die erforderlichen Daten von den Vermieterinnen und Vermietern gepflegt wurden. Andernfalls können sie zukünftig weder über Deskline® noch über ein anderes Online-Portal Buchungen abschließen, da die Verpflichtungen für alle Plattformen gleich sind. Dieselben Vorgaben wie für Deskline® gelten somit beispielsweise auch für Booking.com, Regiondo oder die anderen touristischen Buchungsportale. Die Betriebe werden von der ET sowohl über die Details der Richtlinie als auch über die Dateneingabe und die Möglichkeit zur Einsicht und Kontrolle der Umsätze über den WebClient-Zugang aufgeklärt.

Für die Klärung von Fragen rund um DAC7 steht die ET gerne zur Verfügung und bedankt sich im Voraus für die weiterhin gute Mitarbeit von Gastgebern und Leistungsträgern.

Eifel Tourismus (ET) GmbH
Lena Bernsee
Verkauf & Produkte
E-Mail: bernsee@eifel.info
Telefon: 06551-96 56-17

Kategorien:
Deskline · Eifel Tourismus GmbH

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Autor(in): Lena Bernsee
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