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12. Januar 2026

Förderaufruf „Entwicklungsprozess lokale Tourismusorganisationen“

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt die lokale Tourismusebene in Rheinland-Pfalz bei ihrem Prozess zur Entwicklung von wettbewerbsfähigen Tourismusorganisationen (WTO), um sie in die Lage zu versetzen, sich für die Zukunft auszurichten.

Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung der touristischen lokalen Ebene des Landes Rheinland-Pfalz durch Maßnahmen, die einen Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen Tourismuseinheit leisten. Ein weiteres Ziel der Förderung ist es, die touristischen Aufgaben dieser Ebene zu bündeln und zu optimieren sowie damit einhergehend eine Organisations- und Strukturverbesserung bei der touristischen Aufgabenwahrnehmung zu erreichen.

  • Bis wann kann ein Förderantrag eingereicht werden?

Die antragsberechtigten Zuwendungsempfänger können einen Projektantrag für die Förderung 2026 ab sofort bis zum 31. März 2026 einreichen.

  • Was kann gefördert werden?

Fördergegenstand sind touristische Maßnahmen, wie z. B. die Erstellung von Gutachten und Konzepten zur Entwicklung und Neuausrichtung von wettbewerbsfähigen (lokalen) Tourismusorganisationen durch den Zusammenschluss mehrerer Kommunen sowie touristischen Organisationen, um die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Tourismusorganisationen zu stärken.

Fördergegenstand ist auch die Durchführung von Workshops, die im Rahmen der gutachterlichen Konzeptionierung geeignet sind, eine gezielte Destinationsentwicklung im Sinne einer engeren Kooperation, Strukturanpassung sowie Bündelung von touristischen Aufgaben umzusetzen und den Tourismus in den Kommunen zu fördern.

Die beantragten und geförderten Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz stehen. Es wird auf die Verwaltungsvorschrift „Förderprogramm Entwicklungsprozess wettbewerbsfähiger lokaler Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz“ vom 18.10.2024 verwiesen.

  • Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt für Zuwendungen sind als Träger der Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände als Träger der Maßnahme Zuwendungsempfänger sein.

  • Fördergebiet

Die lokale Tourismusebene in Rheinland-Pfalz.

  • Bewertungskriterien

Eine wesentliche Grundlage und Empfehlung der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 und der gutachterlichen Studie zur Optimierung des Systems Tourismus in Rheinland-Pfalz ist es, die touristischen Strukturen auf allen Ebenen zu optimieren. Dabei geht es auf lokaler Ebene um eine Entwicklung zu wettbewerbsfähigen Tourismusorganisationen.

Im Rahmen der Förderung 2026 sollen die antragsberechtigten Zuwendungsempfänger eine Einstufung der Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Tourismusorganisationen auf Basis einer Selbsteinschätzung vornehmen. Um die Wettbewerbsfähigkeit von lokalen Tourismusorganisationen objektiv und vergleichbar bewerten zu können, ist eine Selbsteinschätzung eine wichtige und unerlässliche Hilfestellung. Ziel soll sein, dass durch den Zusammenschluss mindestens die Stufe einer wettbewerbsfähigen Tourismusorganisation (WTO) erreicht wird.

  • Fördervolumen

Die Zuwendung für Maßnahmen beträgt maximal 80 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Förderfall. Der finanzielle Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 20 v. H. der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.

  • Verfahren

Mit Eingang des Projektantrags erfolgt die Antragsprüfung und die sich daran anschließende Projektbewilligung. Die Projektauswahl und die sich anschließende Bewilligung orientiert sich an der Erfüllung der Auswahlkriterien, sowie der Prüfung, welche Projekte am besten in das Förderprogramm passen und eine maximale Wirkung der Förderung erwarten lassen.

  • Antragsformulare

Die für den Projektantrag notwendigen Formulare sind:

  • Antragsformular
  • Einstufung der Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Tourismusorganisation
  • Verwaltungsvorschrift „Entwicklungsprozess wettbewerbsfähiger lokaler Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz“ vom 18.10.2024

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Beschreibung der touristischen Maßnahme inkl. Projektskizze
  2. Nachweis der vollständigen Finanzierung des Projektes
  3. Stellungnahme der zuständigen regionalen Tourismusorganisation
  4. Stellungnahme des Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e. V
  5. Vorlage einer aktuellen Tourismusstrategie oder Nachweis eines extern begleitenden Strategieworkshops
  6. Verbindliche Absichtserklärung der kommunalen Partner zur Umsetzung eines Entwicklungsprozesses zur Bildung einer gemeinsamen wettbewerbsfähigen Tourismusorganisation
  7. Einstufung der Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Tourismusorganisation
  • Weitere Informationen

Mit Start des Förderaufrufes werden ab sofort auf der Homepage des MWVLW umfassende Informationen und Vorlagen für die Bewerbung zur Verfügung gestellt.

  • Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Ute Meinhard
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Referat 8307 – Tourismuspolitik / Tourismusmarketing
E-Mail: Tourismus@mwvlw.rlp.de



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