Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung – Wie ein einheitliches Registrierungsverfahren für mehr Transparenz auf dem Ferienwohnungsmarkt sorgen kann
Mit der neuen EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (EU-KVO) hat die Europäische Union einheitliche Regeln eingeführt, um den Ferienwohnungsmarkt transparenter und besser kontrollierbar zu machen. Bis Mai 2026 haben die Mitgliedstaaten Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist es, sowohl Gastgeberinnen und Gastgeber als auch Plattformen zu verpflichten, relevante Daten zu erfassen und auszutauschen. Damit wird ein wichtiger Schritt für einen nachhaltigen und fairen Tourismus in Europa gegangen. Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands, hat den Gesetzgebungsprozess der EU-KVO auf EU-Ebene eng begleitet und informiert in einer Online-Infoveranstaltung über den aktuellen Stand.
Datum: 22.05.2025
Uhrzeit: 14:00 – 15:30 Uhr
Kosten: ab 24,50 Euro
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(Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.)