Ziel des Programmes ist die Herstellung regional gleichwertiger Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus soll die Zukunftsfähigkeit der geförderten Kommunen gesichert werden. Das Programm und die Liste der antragsberechtigten Gebietskörperschaften wurden am 7. Oktober 2024 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Der rheinland-pfälzische Landtag hat das Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms am 20. Februar 2025 verabschiedet. Anhang zum Gesetz ist eine Positivliste von Maßnahmen, die den Kommunen Orientierung und Unterstützung bei der Auswahl der individuellen Maßnahmen gibt. Förderanträge können ab dem 1. März 2025 bis zum 31. August 2025 eingereicht werden. Dabei erhält jede antragsberechtigte Stelle ein an der Einwohnerzahl bemessenes Budget. Die ADD ist zentrale Bewilligungsbehörde für alle Maßnahmen der Positivliste.
Link zur Liste der antragsberechtigten Kommunen:
https://mdi.rlp.de/fileadmin/03/Themen/Staedte_und_Gemeinden/Regionales_Zukunftsprogramm/Dokumente/Liste_der_Kommunen.pdf
Link zur Positivliste:
https://zukunftsprogramm.rlp.de/fileadmin/zukunftsprogramm/Dokumente/Positivliste_mit_Erlaeuterungen.pdf
Link zum digitalen Antrag:
https://antrag.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.0301&mode=cc&cc_key=RZN
Durch das R.Z.N.-Programm können sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen gefördert werden. Ein besonderer Vorteil des Programms: Ein schlankes Antragsverfahren, das den Kommunen große Entscheidungsspielräume lässt. Bereits eine grobe Kostenschätzung und eine kurze Projektbeschreibung genügen für die Antragstellung. Unter den folgenden Links erhalten Sie sowohl allgemeine Informationen zur Förderung https://mdi.rlp.de/themen/staedte-und-gemeinden/kommunale-foerderung/regionales-zukunftsprogramm als auch Antworten auf häufig gestellte Fragen https://zukunftsprogramm.rlp.de/fileadmin/zukunftsprogramm/Dokumente/FAQs.pdf
Auf Basis der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz und eingebettet in regionale Konzepte sollen bedeutende Tourismusinfrastrukturen in Wert gesetzt und die Entwicklung neuer, profilierter Angebote unterstützt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Entwicklungsoffensiven für hochwertige Prädikatswanderwege, Besucherzentren zu Kultur- und Naturerben und Konzepte zur Ansiedlung neuer Beherbergungsbetriebe im Umfeld der touristisch bedeutsamen UNESCO-Welterbestätten.
Beispiele aus der Positivliste
1. der Ausbau barrierefreier innerörtlicher Fußleitsysteme zu touristischen Themen auf Basis des Leitfadens RLP
2. Regionale Entwicklungsoffensive für Prädikatswanderwege
3. Konzeptionen, vorbereitende Arbeiten und nicht investive Begleitung für die Einrichtung von Besucher- und Erlebniszentren zu überregional bedeutsamen Kultur- und Naturerben als Besuchermagnete – Nicht investive Maßnahmen wie Erstellung von Konzeptionen, Planungen zur Vorbereitung von Investitionen
4. Konzept und Aufbau eines touristischen Ansiedlungsmanagements bei UNESCO-Welterbestätten – Es sollen Strukturen geschaffen werden, um den touristischen und wirtschaftlichen Nutzen von Welterbestätten im ländlichen Raum zu erhöhen, indem Konzepte erstellt und Strukturen aufgebaut werden, die Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten touristischer Betriebe analysieren und fördern.
5. Entwicklung von Medienkampagnen zur Vermarktung regionaler Kulturpotenziale
Weitere Beispiele förderfähiger touristischer Maßnahmen können der Positivliste aus Anlage 2 zum Gesetz entnommen werden. Fragen zu verfahrenstechnischen Abläufen und antragbezogenen Themen richten Sie bitte an die Kontaktstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD): E-Mail: rzn@add.rlp.de
Fachliche Fragen zu den einzelnen touristischen Maßnahmen der Positivliste können Sie an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz richten, E-Mail: rzn@mwvlw.rlp.de
Eine Information aus dem Tourismusreferat des MWVLW.