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6. Februar 2025

RPT veröffentlicht interne KI-Leitlinien

Arbeitsprozesse optimieren, Routineaufgaben automatisieren und so zeitliche wie finanzielle Ressourcen schonen – der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet unzählige Möglichkeiten für die Tourismusbranche. Gleichzeitig birgt KI einige Risiken, etwa in Bezug auf den Datenschutz, die wachsende Abhängigkeit von Technologien oder rechtliche und ethische Fragestellungen beim Einsatz automatisierter Systeme. Daher hat die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH einen Leitfaden zur Nutzung von KI-Tools erarbeitet.

Wer KI-Tools einsetzt, muss sowohl deren Potenziale als auch mögliche rechtliche Fallstricke kennen, um zu verstehen, welche Verantwortung jeder Einzelne bei der Arbeit mit KI hat. Gerade im Tourismusmarketing, das von Authentizität und Glaubwürdigkeit lebt, braucht es Regeln: Wie darf Künstliche Intelligenz verwendet werden und in welchen Bereichen gelten eindeutige Grenzen? Wie kann KI konkret helfen und welche Aspekte sind bei ihrem Einsatz zu beachten?

Leitlinien als Handlungsrahmen

Auch bei der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH (RPT) gewinnt der Einsatz von KI-Tools weiterhin stetig an Bedeutung. Um einen verantwortungsvollen Einsatz zu gewährleisten, hat ein interdisziplinäres Team der RPT im vergangenen Jahr daher einen internen Leitfaden zur Nutzung von KI erarbeitet. Diese Leitlinien stellen einen ersten Handlungsrahmen dar und legen eine allgemeine Ausrichtung für den Einsatz von KI-Tools bei der RPT fest.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RPT gilt der Leitfaden verpflichtend. Für andere touristische Akteure im Land stellt er aber keine Verpflichtung dar, sie können sich aber an ihm orientieren. Mit der Veröffentlichung des Leitfadens im Tourismusnetzwerk wird er Touristikern in Rheinland-Pfalz sowie Partnern der Branche zur Verfügung gestellt, auch regionale oder lokale Destinationen sowie Stützpunkte können ihn bei Bedarf übernehmen oder an ihre Bedürfnisse anpassen.

Die fünf Leitlinien im Überblick

Der KI-Leitfaden gliedert sich in fünf zentrale Leitlinien; jede davon umfasst Themenbereiche, die für den Einsatz von KI-Tools essenziell sind. Diese bieten umfassenden Hintergrund und Kontext zur Nutzung von KI und den zugrundeliegenden Technologien:

  1. Verantwortung und Qualitätskontrolle: Der Einsatz von KI wird stets vom Menschen verantwortet. Alle KI-generierten Inhalte werden vor ihrer Nutzung auf Wahrheitsgehalt und Qualität geprüft. > Zur vollständigen Leitlinie
  2. Vertraulichkeit und Datenschutz: Sensible und personenbezogene Daten werden nicht zum Prompten in KI-Tools eingegeben. Unternehmensinterna unterliegen strenger Geheimhaltung. > Zur vollständigen Leitlinie
  3. Verwertungsrecht und geistiges Eigentum: KI wird genutzt, ohne bestehende Urheber- und Schutzrechte zu verletzen. KI ergänzt das vorhandene Werkzeug-Set im touristischen Marketing, bleibt aber innerhalb rechtlicher Leitplanken. > Zur vollständigen Leitlinie
  4. Transparenz und Verbrauchertäuschung: KI-generierte Inhalte werden als solche gekennzeichnet. Transparenz wird gewährleistet und die Darstellung von Inhalten, die falsche Realitätsnähe suggerieren könnten, wird vermieden. > Zur vollständigen Leitlinie
  5. Ethische Standards und Fairness: Der Einsatz von KI wird dahingehend überprüft, dass keine Diskriminierung bestimmter Gruppen gefördert wird, und potenzielle Benachteiligungen werden aktiv verhindert. > Zur vollständigen Leitlinie

Die ausführlichen Leitlinien inklusive einer allgemeinen Einleitung sind unter dem Kurz-Link https://rlp.tourismusnetzwerk.info/ki-leitfaden einsehbar. Da die Entwicklung im Bereich der KI besonders rasant voranschreitet, sind die KI-Leitlinien als ein Living Paper zu betrachten. Es muss davon ausgegangen werden, dass sie regelmäßig angepasst werden – Gültigkeit besitzt immer nur die aktuelle Fassung.


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