Die Umsetzung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG), welches von der europäischen DAC7-Richtlinie abgeleitet wurde, stellt seit dem vergangenen Jahr viele Tourismusorganisationen vor große Herausforderungen. Das PStTG bringt auch für die Eifel Tourismus (ET) GmbH neue Sorgfalts- und Meldepflichten mit sich, die eine Prüfung und Überarbeitung der eingegebenen Leistungsträger-Daten in Deskline® erfordern.
Die erste Meldung der ET an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte im März 2024 für alle Betriebe in der Eifel, die 2023 Buchungen über Deskline® erhalten hatten. Nun steht die nächste Meldung an – bis 31. Januar 2025 müssen, rückwirkend für das Jahr 2024, vollständige Angaben zu Anbietern, Leistungsträgern und Umsätzen der Deskline®-Buchungsplattform von der ET an das BZSt übermittelt werden.
Die ET ist dabei auf die Kooperation der Anbieter/Verkäufer in Deskline® angewiesen – die überwiegende Mehrheit der Leistungsträger hat die erforderlichen DAC7-Angaben auch bereits gemacht. Dafür dankt die Eifel Tourismus GmbH herzlich und ist überzeugt, mit dieser guten Zusammenarbeit den Grundstein für weiteren Erfolg gelegt zu haben. Leistungsträger mit Deskline®-Buchungen im Jahr 2024, die die notwendigen Angaben noch nicht vollständig gemacht haben, sind zur Mitwirkung aufgerufen, um auch weiterhin über Deskline® buchbar sein zu können.
Ziel der DAC7-Richtlinie ist die Schaffung steuerlicher Transparenz, größerer Steuergerechtigkeit und die Steigerung der Effektivität der Steuerbehörden in der digitalen Plattformökonomie. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Betreiber digitaler Plattformen zur Meldung erzielter Einkünfte und weiterer Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet werden. Von dieser Meldepflicht sind auch Plattformen von Tourismusorganisationen betroffen, die eine Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichen – wie das Buchungssystem Deskline®.
Mittlerweile können Leistungsträger in Deskline® nur noch aktiviert werden, wenn für zukünftige Meldungen die erforderlichen Daten von den Vermieterinnen und Vermietern gepflegt wurden. Andernfalls können sie zukünftig weder über Deskline® noch über ein anderes Online-Portal Buchungen abschließen, da die Verpflichtungen für alle Plattformen gleich sind. Dieselben Vorgaben wie für Deskline® gelten somit beispielsweise auch für Booking.com, Regiondo oder die anderen touristischen Buchungsportale. Die Betriebe werden von der ET sowohl über die Details der Richtlinie als auch über die Dateneingabe und die Möglichkeit zur Einsicht und Kontrolle der Umsätze über den WebClient-Zugang aufgeklärt.
Für die Klärung von Fragen rund um DAC7 steht die ET gerne zur Verfügung und bedankt sich im Voraus für die Mitarbeit durch die Leistungsträger.
Eifel Tourismus (ET) GmbH
Lena Bernsee
Marketing
E-Mail: bernsee@eifel.info
Telefon: 06551-96 56-17