Die Umsetzung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG), welches von der europäischen DAC7-Richtlinie abgeleitet wurde, hat dieses Jahr viele Tourismusorganisationen vor große Herausforderungen gestellt. Sie sind dabei auf die Kooperation der Leistungsträger angewiesen. Die Eifel Tourismus (ET) GmbH ist dankbar für die bereits geleistete Datenpflege und hofft auf Kontinuität der Bemühungen.
Das PStTG bringt für die ET neue Sorgfalts- und Meldepflichten mit sich, die eine Prüfung und Überarbeitung der eingegebenen Leistungsträger-Daten in Deskline® erfordern. Die erste Meldung der ET an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgte im März 2024 für alle Betriebe in der Eifel, die 2023 Buchungen über Deskline® erhalten hatten. Leistungsträger mit Deskline®-Buchungen im Jahr 2023, die die notwendigen Angaben bis dahin noch nicht vollständig gemacht hatten, waren zur Mitwirkung aufgerufen, um auch weiterhin über Deskline® buchbar sein zu können.
Die Mehrheit der Leistungsträger ist bereits der erstmaligen Aufforderung, die Mitte Januar gestartet wurde, nachgekommen. Inzwischen haben alle Partnerbetriebe der ET, die 2023 Buchungen über Deskline® generieren konnten, die erforderlichen DAC7-Angaben gemacht. Dafür dankt die Eifel Tourismus GmbH herzlich und ist überzeugt, mit dieser guten Zusammenarbeit den Grundstein für weiteren Erfolg gelegt zu haben.
Ziel der DAC7-Richtlinie ist die Schaffung steuerlicher Transparenz, größerer Steuergerechtigkeit und die Steigerung der Effektivität der Steuerbehörden in der digitalen Plattformökonomie. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Betreiber digitaler Plattformen zur Meldung erzielter Einkünfte und weiterer Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet werden. Von dieser Meldepflicht sind auch Plattformen von Tourismusorganisationen betroffen, die eine Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichen – wie das Buchungssystem Deskline®.
Mittlerweile können Leistungsträger in Deskline® nur noch aktiviert werden, wenn für zukünftige Meldungen die erforderlichen Daten von den Vermieterinnen und Vermietern gepflegt wurden. Andernfalls können sie zukünftig weder über Deskline® noch über ein anderes Online-Portal Buchungen abschließen, da die Verpflichtungen für alle Plattformen gleich sind. Dieselben Vorgaben wie für Deskline® gelten somit beispielsweise auch für Booking.com, Regiondo oder die anderen touristischen Buchungsportale. Die Betriebe werden von der ET über die Details der Richtlinie und die Dateneingabe über den WebClient-Zugang aufgeklärt.
Für die Klärung von Fragen rund um DAC7 steht die ET gerne zur Verfügung und bedankt sich im Voraus für die Mitarbeit durch die Leistungsträger.
Eifel Tourismus (ET) GmbH
Lena Bernsee
Marketing
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Telefon: 06551-96 56-17