Die Regierungskoalition hat beschlossen, die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben ab 2025 abzuschaffen. Derzeit sind Gastgeber verpflichtet, ihren Übernachtungsgästen am Tag der Ankunft einen Meldeschein vorzulegen, der ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Diese Meldescheine müssen ein Jahr lang aufbewahrt und danach innerhalb von drei Monaten vernichtet werden. Künftig soll diese Pflicht nur noch für ausländische Gäste gelten.
Die besondere Meldepflicht ist in vielen Tourismusorten eng mit kommunalen Tourismusabgaben und der Tourismusfinanzierung verbunden. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnte eine Änderung der kommunalen Tourismusabgabesatzungen notwendig werden. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Heilbäderverband (DHV) sehen Änderungsbedarf, um veraltete Formulierungen in den Satzungen zu aktualisieren, die sich auf die Meldescheine beziehen.
Um die kommunale Praxis auf diese Änderungen vorzubereiten, haben DTV und DHV eine Handreichung erarbeitet. Diese wird nach Inkrafttreten des Gesetzes ergänzt und erweitert. Die Verbände setzen sich zudem für eine angemessene Übergangsfrist ein, damit betroffene Orte genügend Zeit für die Anpassung ihrer Satzungen haben.