Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden auch die Ausbildungsvergütungen für allgemeinverbindlich erklärt. Diese steigen im ersten Ausbildungsjahr auf 1.000 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.100 Euro und im dritten Jahr auf 1.200 Euro. Diese Ausbildungsvergütungen gelten ebenfalls ab dem 1. Dezember 2022 für die im fachlichen Geltungsbereich genannten Betriebe im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz.