Im Rahmen des Strategieprojekts 6 der Tourismusstrategie 2025 Rheinland-Pfalz und der damit verbundenen Maßnahme 4 werden regelmäßig bürokratische Hürden und rechtliche Rahmenbedingungen für die Branche des Gastgewerbes überprüft. Hierbei wird das Ziel verfolgt, durch bestimmte Maßnahmen Hürden abzubauen, die die Branche tangieren.
Der Brandschutz ist solch eine Thematik, die so manche Unternehmerinnen und Unternehmer bei einer Betriebsübernahme oder auch Betriebsnachfolge vor Herausforderungen stellt – insbesondere dann, wenn mit dieser auch Maßnahmen und Investitionen in das Gebäude verbunden sind.
Zum besseren Überblick und zum leichteren Verständnis hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gemeinsam mit dem Ministerium für Finanzen sowie der Industrie- und Handelskammer Trier und dem DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. Hinweise und Beispiele für die Planung von Beherbergungsstätten in Zusammenhang mit dem Brandschutz herausgebracht. Ziel ist es, den Unternehmen eine verständliche Leitlinie mit auf den Weg zu geben.
Diese Informationshilfe sowie weiterführende Informationen zum Brandschutz finden Sie als pdf-Datei: Informationsschreiben zum Brandschutz für das Gastgewerbe