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© K. Beuke / Kreis Euskirchen
15. November 2022

Vorfahrt für Mehrweg – Abfallberatung des Kreises Euskirchen informiert über die neue Mehrweg-Angebotspflicht ab 1.1.2023

Rein rechnerisch werden in der Stadt Euskirchen in einer Viertelstunde 57 Einwegbecher verbraucht! Im Schnitt dauert es vielleicht zehn Minuten, bis Kaffee, Tee oder Kaltgetränk getrunken wurden – dann wandert der Becher im besten Fall in den Müll. Oder direkt in die Umwelt. Das würde sich rasch ändern, wenn Betriebe und Bürger stärker Mehrwegangebote umsetzen und nutzen. „Für die Umwelt ist es natürlich besser, Produkte mehrfach zu nutzen statt sie nach Gebrauch sofort wegzuwerfen“, sagt Karen Beuke, Abfallberaterin des Kreises Euskirchen. Und sie verweist auf eine neue gesetzliche Regelung, die zum 1.1.2023 in Kraft tritt.

Mit Beginn des neuen Jahres treten für alle Betriebe, die Getränke oder Speisen zum „Außer-Haus-Verzehr“ verkaufen, neue Regelungen in Kraft. Unter bestimmten Bedingungen müssen Cafés, Imbisse, Restaurants, Tankstellen, Lebensmittelmärkte etc. ihrer Kundschaft zusätzlich zu den Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anbieten oder die von den Kunden mitgebrachten Behältnisse befüllen.

Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff (oder mit einem Kunststoffanteil) eine Mehrwegalternative anbieten. Bei Einweg-To-Go-Bechern gilt dies sogar unabhängig vom Verpackungsmaterial. Das regelt das Verpackungsgesetz.

Große Betriebe sind dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung im Betrieb vorzuhalten. Dazu zählen Betriebe, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter überschreiten oder/und die mehr als fünf Beschäftigte haben. Sie können zusätzlich freiwillig anbieten, Waren auf Wunsch der Kundschaft in mitgebrachte Behälter abzufüllen.

Betriebe müssen gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen, zum Beispiel auf Schildern, Plakaten und Online. Sie müssen somit die Mehrwegvariante gut bewerben. „Die Mehrwegvariante darf der Einwegvariante gegenüber nicht schlechter dargestellt werden“, betont die Abfallberaterin. Im Falle einer Lieferung von Waren ist dieser Hinweis in den jeweils verwendeten Darstellungsmedien (Onlinekarte etc.) entsprechend zu geben. „Ebenfalls klar geregelt: Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.“ Allerdings dürfe auf Mehrwegverpackungen ein Pfand erhoben werden.

„Für kleine Betriebe gibt es eine Erleichterung“, erklärt Karen Beuke. „Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und maximal fünf Beschäftigten müssen dieser Angebotspflicht nicht nachkommen. Als Erleichterung muss der Kundschaft dann aber ermöglicht werden, die Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Gefäße zu befüllen“. Es bestehe dann die Pflicht, auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln darauf hinzuweisen, dass Essen oder Getränke in mitgebrachte Gefäße abgefüllt werden können.

Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen steht allen davon betroffenen Betrieben im Kreis Euskirchen gerne beratend zur Seite. Außerdem haben die Firmen die Möglichkeit, sich im Kreishaus geeignete Mehrwegverpackungen von drei verschiedenen Mehrwegpoolsystemen anzuschauen (VYTAL, RECUP und REBOWL sowie FairCup und FairBox). Dazu ist vorab eine Terminabsprache mit der Abfallberatung nötig. Eine Übersicht von weiteren Systemen ist hier zu finden: www.esseninmehrweg.de

Bei Fragen oder zwecks Beratungstermin kann man sich an die Abfallberatung unter Tel. 02251 / 15-530 oder per Mail unter abfallberatung@kreis-euskirchen.de wenden. Hier gibt’s weitere Infos zum Thema:  www.kreis-euskirchen.de/umwelt/abfall/mehrweg-to-go.php

Bei Fragen zum hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältern, kann man sich an die Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen wenden: Veterinaeramt@kreis-euskirchen.de.

Rein rechnerisch werden in der Stadt Euskirchen pro viertel Stunde 57 Einwegbecher verbraucht. Diese Menge zeigte der „Walking Act“ Patrick Strohm für die Abfallberatung beim Euskirchener Knollenfest den Besuchern.

Autor:

Wolfgang Andres
Pressesprecher der Kreisverwaltung Euskirchen
Stabsstelle 12 – Landratsbüro und Öffentlichkeitsarbeit
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen


Vgl. dazu auch Beitrag Mehrwegpflicht bei Essen und Getränken zum Mitnehmen – Merkblätter zum Download

Weitere Informationen zum Download:


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Autor(in): Stephan Kohler
Kommunikation Wirtschaftsstandort Eifel - Qualitätsmanagement
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