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Die Mehrwegpflicht kommt – Welche Lösungen gibt es für die Gastronomie?

Ab dem 1. Januar 2023 müssen viele Betriebe im Kreis Euskirchen Mehrwegverpackungen für den To-go Bereich anbieten.

Beim Euskirchener Knollenfest berät die Abfallberatung des Kreises auch Betriebe

Ab dem 1. Januar 2023 treten für alle Betriebe, die Getränke oder Speisen zum „Außer-Haus-Verzehr“ verkaufen, neue Regelungen in Kraft. Unter bestimmten Bedingungen müssen Cafés, Imbisse, Restaurants, Tankstellen, Lebensmittelmärkte etc. ihrer Kundschaft zusätzlich zu den Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anbieten oder die von den Kunden mitgebrachten Behältnisse befüllen.

Am 24. und 25. September 2022 von 11 bis 18 Uhr ist der Informationsstand der Kreisabfallberatung zum Thema Mehrweg to go während des Knollenfestes in der Bahnhofstraße in Euskirchen zu finden.

Betriebe, die To-go Speisen und Getränke anbieten, haben vor Ort die Möglichkeit sich geeignete Mehrwegverpackungen von drei verschiedenen Mehrwegpoolsystemen anzuschauen. Es werden die Mehrwegpoolsystemlösungen VYTAL, RECUP und REBOWL sowie FairCup und FairBox ausgestellt. Eine Übersicht von weiteren Systemen ist auf der Projektseite von Essen in Mehrweg zu finden (www.esseninmehrweg.de).

Bei Fragen können Sie sich an die Abfallberatung unter Tel. 02251-15-530 oder per Mail unter abfallberatung@kreis-euskirchen.de wenden.

Besuchen Sie auch folgende Infoseite zum Thema „Mehrweg to go“: https://www.kreis-euskirchen.de/umwelt/abfall/mehrweg-to-go.php

Autor:

Kreis Euskirchen
Sven Gnädig
Stabsstelle 12 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
E-Mail: sven.gnaedig@kreis-euskirchen.de

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