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9. Juni 2022

Antragsfrist für Corona-Hilfen endet am 15. Juni 2022

Das Bundeswirtschaftsministerium gibt wichtige Hinweise für die Corona-Zuschussprogramme der Bundesregierung: Die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe werden am 30. Juni 2022 auslaufen, da zu diesem Zeitpunkt auch der den Hilfsprogrammen zugrundeliegende Beihilferahmen zur Gewährung dieser Hilfen, der Temporary Framework, beendet sein wird. Daraus ergeben sich jetzt zum Programmende eine Reihe enger Fristsetzungen. Damit allen noch hilfsbedürftigen Unternehmen die benötigte Unterstützung noch gewährt werden kann, ist es essentiell, dass die vorgegebenen Fristen eingehalten werden.

Details erfahren Sie hier.

Quelle: Newsletter Deutscher Reiseverband DRV e.V.

Kategorien:
Betriebe · Infos Corona-Virus

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Autor(in): Stephan Kohler
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