Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV wurde bis einschließlich Juni 2022 verlängert.
Erst- und Änderungsanträge können bis zum 15. Juni gestellt werden.
Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV wurde bis einschließlich Juni 2022 verlängert.
Erst- und Änderungsanträge können bis zum 15. Juni gestellt werden.