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17. Februar 2022

Bund und Länder wollen Corona-Schutzmaßnahmen zurückfahren

Erleichterungen für Gastgewerbe für Anfang März vorgesehen

Bund und Länder haben sich auf ein Drei-Stufen-Modell zum Zurückfahren der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen verständigt. Demnach sollen bis zum 20. März alle weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise fallen.

Aus touristischer Sicht ist vor allem die zweite Stufe relevant: So sollen künftig auch Ungeimpfte wieder Restaurants besuchen und in Hotels übernachten dürfen. Die 2G- oder 2G+-Regeln sollen damit zu 3G gelockert werden. Außerdem sollen Clubs und Diskotheken unter 2G+-Bedingungen wieder öffnen dürfen. Bei überregionalen Großveranstaltungen sollen gleichzeitig die Kapazitätsbeschränkungen unter 2G+-Bedingungen angehoben werden. Avisiert ist dies alles für den 4. März, allerdings unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern.

Zuvor sollen bereits die 2G-Regeln für den Einzelhandel zurückgenommen werden. Stattdessen soll nur noch eine Maskenpflicht gelten. Zudem soll die Begrenzung der Teilnehmendenzahl bei privaten Treffen für Geimpfte und Genesene fallen. Die entsprechenden Einschränkungen für Ungeimpfte sollen hingegen bis zum 19. März bestehen bleiben. In einem dritten Schritt, der für den 20. März vorgesehen ist, sollen dann alle noch bestehenden tiefergreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen, darunter auch die aktuelle Homeoffice-Regelung, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Wann und in welcher Weise Einschränkungen etwa für Museen oder Freizeiteinrichtungen entfallen, bleibt den Ländern überlassen.

Die nächste Bund-Länder-Runde ist für den 17. März vorgesehen.

Den gesamten Beschluss von Bund und Ländern gibt es hier: www.bundesregierung.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag

Kategorien:
Betriebe · Infos Corona-Virus

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Autor(in): Stephan Kohler
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