Angesichts der andauernden Corona-Pandemie hat das Bundeskabinett steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zugestimmt. Unter anderem sollen Unternehmen weiterhin erweiterte Möglichkeiten erhalten, coronabedingte Verluste mit Gewinnen der Vorjahre steuerlich zu verrechnen. Außerdem sollen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten Investitionsanreize setzen. Die Steuerfreiheit für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld soll um weitere sechs Monate verlängert werden.
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Weitere Einzelheiten: www.bundesfinanzministerium.de
Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag