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10. Februar 2022

Bundeskabinett verlängert vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld

Regelung soll bis Ende Juni 2022 gelten

Das Bundeskabinett hat Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil gebilligt, wonach die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022 verlängert werden sollen. Der Bundestag muss noch zustimmen, was aufgrund der Mehrheitsverhältnisse jedoch sicher sein dürfte.

Nach den gelockerten Regeln können Betriebe bereits Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem soll die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert werden. Arbeitnehmende erhalten außerdem ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat erhöhte Leistungssätze und Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs werden nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Weitere Informationen: www.bundesregierung.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag

Kategorien:
Betriebe · Infos Corona-Virus

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Autor(in): Stephan Kohler
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