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26. Januar 2022

NRW verlängert Rückzahlungsfrist für Soforthilfe

Empfänger erhalten Zeit bis 30. Juni 2023

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Corona-Welle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Das teilten NRW-Wirtschaftsministerium und NRW-Finanzministerium mit. Rückzahlungen können bis dahin sowohl auf einmal  als auch in mehreren Teilzahlungen geleistet werden.

Weitere Informationen: www.land.nrw

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag


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Autor(in): Stephan Kohler
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