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18. Januar 2022

Erstmals wieder Investitionskostenzuschüsse für Gewerbe und Tourismus – Kreis Euskirchen in „RWP-Fördergebietskulisse“ aufgenommen

Anfang des Jahres ist die neue Richtlinie zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (RWP) in Kraft getreten. Die neue Förderperiode hat eine Laufzeit bis Ende 2027. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes. Es sollen Anreize geschaffen werden, für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in Regionen des Landes, die vor dem Hintergrund des Strukturwandels vor besonderen Herausforderungen stehen.

Eine Förderung ist nur in ausgewählten Regionen möglich. Der Kreis Euskirchen ist als Fördergebiet D ausgewiesen. Folgende Orte zählen hierzu: Stadt Euskirchen (Billig, Dorn-Esch, Elsig, Euenheim, Flamersheim, Frauenberg, Großbüllesheim, Kessenich, Kirchheim, Kleinbüllesheim, Kreuzweingarten, Kuchenheim, Niederkastenholz, Oberwichterich, Palmersheim, Rheder, Roitzheim, Schweinheim, Stotzheim, Weidesheim, Wißkirchen, Wüschheim), Bad Münstereifel, Mechernich, Schleiden, Zülpich, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Weilerswist. Ausgenommen ist lediglich die Kernstadt von Euskirchen.

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) für die gewerbliche Wirtschaft soll Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes geben. Die Fördermittel tragen unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur bei. Außerdem unterstützen sie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

Mindestinvestitionssumme beträgt 150.000 Euro

Für eine Förderung kommen Unternehmen mit überregionalem Absatz aus Industrie, Handwerk, Tourismus und ausgewählten Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie im ausgewiesenen Fördergebiet investieren. Die Förderung ist insbesondere vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt verbunden ist, können auch Großunternehmen gefördert werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 150.000 Euro.

Die Fördermittel des RWP sind bestimmt für gewerbliche Investitionen, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Alternativ können auch Lohnausgaben für die mit dem Investitionsvorhaben von KMU geschaffenen Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Darüber hinaus werden nicht-investive Vorhaben gefördert, wie beispielsweise Beratung und Schulung sowie Markteinführungen von innovativen Produkten, wenn sie maßgeblich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Unternehmen entwickelt worden sind.

Kreiswirtschaftsförderung bietet Beratung von Unternehmen ab Februar 2022

Unternehmen, die an einer Förderung von Vorhaben im Rahmen des RWP interessiert sind, können ab Februar 2022 einen Beratungstermin bei der Kreiswirtschaftsförderung vereinbaren. Hierzu ist es notwendig, dass sich Unternehmen zunächst mit den Förderrichtlinien auseinandersetzen und vorab prüfen, ob ihr Vorhaben förderfähig ist. Die Richtlinien finden Interessierte hier. Anträge können auf formgebundenem Vordruck bei der NRW.BANK eingereicht werden. Erst nach Eingang des Antrages bei der NRW.BANK ist ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn möglich.

Für die Vereinbarung eines Beratungstermins können sich Unternehmen an die Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen wenden:

Christof Gladow

E-Mail: christof.gladow@kreis-euskirchen.de

Telefon: 02251 15-370

oder

Henrike Bünder

E-Mail: henrike.buender@kreis-euskirchen.de

Telefon: 02251/ 15-113


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Autor(in): Stephan Kohler
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