Unternehmen, die im Zeitraum 1.11. bis 31.12.21 infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können Überbrückungshilfe III Plus beantragen.
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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Referat Soziale Medien, Öffentlichkeitsarbeit