Angesichts der massiv steigenden Corona-Infektionszahlen haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs und –chefinnen der Länder auf weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verständigt. Unter anderem legten sie Grenzwerte für die Hospitalisierungsrate fest, die Verschärfungen nach sie ziehen.
So soll für den Freizeitbereich flächendeckend die 2G-Regel angewandt werden, sobald die Hospitalisierungsrate in einem Bundesland über 3 steigt. Dies bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt etwa zu Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Veranstaltungen in Innenräumen sowie zu Beherbergungsbetrieben erhalten. In Nordrhein-Westfalen waren die Beschränkungen bereits zuvor beschlossen worden.
Steigt die Hospitalisierungsrate über 6 soll teilweise die 2G-Plus-Regel greifen, das heißt, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen müssen, um bestimmte Angebote zu nutzen. Dies soll insbesondere für Orte gelten, an denen viele Menschen zusammenkommen und Hygienemaßnahmen nur schwer eingehalten werden können, wie etwa in Bars oder Clubs. Auch dies hatte Nordrhein-Westfalen bereits für die kommende Woche angekündigt. Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, sollen von den Beschränkungen ausgenommen werden.
Spätestens bei einer Hospitalisierungsrate von über 9 sollen die Länder zudem „von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten erforderliche Maßnahmen ergreifen“, heißt es in dem Beschlusspapier weiter. Dazu gehören etwa Veranstaltungsverbote.
Alle Maßnahmen sollen nach dem Willen von Bund und Ländern streng kontrolliert werden. Hierfür nehmen sie Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in die Pflicht. Verstöße sollen stärker als bisher sanktioniert werden.
Zugleich kündigte der Bund an, die Überbrückungshilfen III Plus inklusive Neustarthilfen sowie die Regelungen zur Kurzarbeit bis Ende März 2022 zu verlängern. Gemeinsam mit den Ländern will er zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen für Weihnachts- und Adventsmärkte entwickeln, die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffen sind.
Am 9. Dezember sollen Bund und Länder erneut zusammenkommen, um den Erfolg der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen.
Der komplette Beschluss im Wortlaut: www.bundesregierung.de
Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag