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Anträge für verlängerte Überbrückungshilfen möglich

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können seit dem 6. Oktober Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen.

Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

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