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20. September 2021

Regelungen für Kurzarbeit werden verlängert

Sonderregeln bis Ende 2021

Die Bundesregierung verlängert die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregeln für Kurzarbeit bis Ende des Jahres. Das Kabinett stimmte einer entsprechenden Vorlage des Arbeitsministeriums zu. Damit müssen weiterhin nur zehn Prozent der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sein, damit ein Betrieb Kurzarbeit anmelden kann. Betriebe und Arbeitnehmende sollen dadurch Planungssicherheit erhalten.

Weitere Informationen: www.bundesregierung.de

Quelle: Tourismus NRW e.V.,. Tonia Haag

Kategorien:
Betriebe · Infos Corona-Virus

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Autor(in): Stephan Kohler
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