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11. August 2021

Umfassende Testpflicht für Ungeimpfte soll kommen

Überbrückungshilfen sollen verlängert werden

Bund und Länder haben sich auf neue Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Wichtiger Baustein ist vor allem die umfassende Testpflicht für Ungeimpfte.

Wer künftig etwa die Innengastronomie besuchen oder in einem Hotel übernachten möchte, muss spätestens bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen. Für Hotelübernachtungen gilt die Pflicht bei der Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts. Auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen gilt die Testpflicht. Die Tests selbst sollen ab dem 11. Oktober für diejenigen, die geimpft werden können und für die es eine Impfempfehlung gibt, zudem kostenpflichtig werden.

Ausgenommen von den Testauflagen sind neben vollständig Geimpften auch Genesene. Beide Gruppen müssen nach Kontakt mit Corona-Infizierten auch nicht mehr in Quarantäne, falls sie selbst symptomlos sind. Auch bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet sind sie von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Die Länder sollen die Testpflicht spätestens zum 23. August einführen. Ihnen ist freigestellt, ob sie allgemein die sogenannte 3G-Pflicht (Geimpft, Genesen, Getestet) verfügen oder die Regel für Städte und Kreise mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 oder einem vergleichbaren niedrigen Infektionsindikator aussetzen.

Wirtschaftliche Hilfen sollen verlängert werden

Zugleich verständigten sich Bund und Länder auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfen. Eine Verlängerung und Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung soll es ebenfalls geben. Zudem bitten die Länder den Bund darum, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter zu ermöglichen.

Der gesamte Beschluss (inkl. Entscheidungen zu Hochwasserhilfen: www.bundesregierung.de).

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag


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Autor(in): Stephan Kohler
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