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14. Juni 2021

Reisesicherungsfonds: DTV kritisiert fehlende Differenzierung

Heute Nacht hat der Bundestag das Gesetz über die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds verabschiedet. Demnach sollen sich Reiseveranstalter bereits ab einem Jahresumsatz von über 3 Millionen Euro in einem neuen Pflichtfonds absichern.

„Das Ergebnis ist enttäuschend. Die Interessen von Veranstaltern im Deutschlandtourismus, wie Freizeitparks oder Tourismusorganisationen, deren Schadensrisiko gering ist, wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Teure und aufwendige Rückholaktionen spielen innerhalb Deutschlands keine große Rolle“, kritisiert Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Konnten diese Veranstalter ihr Risiko bislang problemlos absichern, werden sie nun an dem deutlich größeren Insolvenz- und Schadensrisiko großer Veranstalter bemessen. „Damit drohen zum Teil deutlich höhere Kosten für die Insolvenzversicherung als bisher.“

Das Gesetz sieht zwar eine Ausnahmeregelung bis zu einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro vor, „doch das ist Augenwischerei“, so Kunz. Denn in diesem Fall muss künftig der gesamte Umsatz abgesichert werden. Folglich ist mit deutlich höheren Versicherungsprämien zu rechnen.

Der DTV hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für eine stärkere Differenzierung eingesetzt. „Auch wenn die Reform der Absicherung im Grundsatz richtig ist, um das Vertrauen der Reisenden in die Sicherheit der Pauschalreise zu sichern, hat die Politik ein Gesetz auf Kosten derjenigen auf den Weg gebracht, die sich bisher völlig problemlos absichern konnten“, kritisiert der DTV-Geschäftsführer.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Tourismusverband (DTV) e.V.


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Autor(in): Stephan Kohler
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