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Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld

Betriebe, die bis zum 30. September erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen. Aktuell gelten die Erleichterungen für Betriebe, die bis zum 31. Juni 2021 Kurzarbeit einführen.

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Quelle: Newsletter Tourismus NRW e.V.

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