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2. Juni 2021

Überbrückungshilfe II: Frist für Änderungsanträge verlängert

Die Antragsfrist für Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe II wurde verlängert. Sie können noch bis zum 30. Juni 2021 einen Änderungsantrag stellen. Mehr dazu hier.

Mit der Überbrückungshilfe II werden Unternehmen aller Branchen unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigen. Die Zugangskriterien für Unternehmen wurden im Vergleich zur Überbrückungshilfe I erleichtert und die Fördersätze erhöht. Wichtig: Die Antragsfrist endete am 31. März 2021.

Ein Änderungsantrag kann nur gestellt werden, wenn zuvor ein Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde. Auf diesem Weg ist es beispielsweise möglich, zusätzliche förderfähige Kosten oder andere Informationen zu ergänzen, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen werden. Bis einschließlich 30. Juni 2021 (Frist verlängert) können Änderungsanträge gestellt werden.

Weitere Infos…

Kategorien:
Betriebe · Infos Corona-Virus

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Autor(in): Stephan Kohler
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