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27. Mai 2021

Nordrhein-Westfälische Landesregierung beschließt weitreichende Lockerungen

Drei-Stufenplan richtet sich nach Inzidenzwerten

In Nordrhein-Westfalen gelten ab dem 28. Mai neue Corona-Schutzregeln, die weitere Lockerungen beinhalten. Die Landesregierung hat dafür einen inzidenzbasierten Drei-Stufen-Plan vorgelegt. Viele der Lockerungen betreffen touristische Bereiche.

So dürfen bei einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 etwa autarke Übernachtungsangebote wie Campingplätze und Ferienwohnungen negativ getestete Gäste empfangen. Auch Hotels dürfen dann ohne Kapazitätsbegrenzungen öffnen und private Übernachtungen anbieten, innen jedoch lediglich Frühstück servieren, aber keine weiteren gastronomischen Angebote öffnen. Busreisen werden unter Auflagen ebenso wieder ermöglicht wie etwa Stadtführungen.

Die Außengastronomie kann mit Tests und Platzpflicht Gäste empfangen, Messen und Ausstellungen können mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept wieder stattfinden. Auch kleinere Freizeitangebote unter freiem Himmel wie Ausflugsschiffe, Minigolfanlagen oder Kletterparks können für Getestete wieder öffnen. Kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchenden sind unter freiem Himmel ebenfalls unter Auflagen möglich. In Innenräumen können Konzerte, Theateraufführungen oder Kinovorstellungen mit bis zu 250 getesteten Menschen stattfinden. Grundsätzlich gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleichgestellt werden.

Bei einer Inzidenz unter 50 treten weitere Lockerungen in Kraft: Außengastronomische Angebote etwa sind dann ohne Test nutzbar. Auch innengastronomische Angebote können dann öffnen, hier wird allerdings weiterhin ein negativer Test benötigt. Beherbergungsbetriebe dürfen ihre Gäste dann gastronomisch voll versorgen. Tagungen und Kongresse können wieder mit bis zu 500 getesteten Teilnehmenden stattfinden, Aufführungen oder Konzerte innen ebenfalls. Wenn auch die Landesinzidenz unter 50 liegt, dürfen zudem Freizeitparks unter Auflagen wieder öffnen und Kutschen oder historische Eisenbahnen Ausflugsfahrten anbieten.

Sinkt die Inzidenz auf unter 35, sind weitere Lockerungen vorgesehen. Dann sollen beispielsweise Busreisen ohne Kapazitätsbeschränkungen wieder möglich sein – vorausgesetzt, alle Teilnehmenden kommen aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35. Wenn die Landesinzidenz unter 35 fällt, soll zudem die Testpflicht für die Nutzung innengastronomischer Angebote entfallen. Tagungen und Kongresse sollen dann wieder mit bis zu 1.000 getesteten Teilnehmenden ermöglicht werden. Das gleiche gilt für kulturelle Veranstaltungen innen und außen.

Erstmals gibt es zudem eine Perspektive für Clubs und Diskotheken: Sie dürfen bei einer Inzidenz unter 35 öffnen, wenn sie über einen Außenbereich verfügen und maximal 100 getestete Gäste zulassen. Ab dem 1. September besteht für sie die Aussicht, unter Auflagen auch Innenbereiche zu öffnen. Die Personenbegrenzung soll dann wegfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Landesinzidenz dann maximal bei 35 liegt.

Auch für andere Bereiche sollen zu dem Zeitpunkt Einschränkungen wegfallen, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. So sollen Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen wieder öffnen dürfen. Tests sollen dann nicht nötig sein. Gleiches gilt für Volksfeste mit bis zu 1.000 Gästen, sinkt die Landesinzidenz unter 35 soll auch die Besucherbegrenzung wegfallen. Musikfestivals sollen dann ebenfalls möglich sein, allerdings nur für bis 1.000 getestete Zuschauende und mit genehmigtem Konzept.

Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100 greift weiterhin die bundesweite Notbremse.

Diese und weitere Regelungen im Überblick: www.mags.nrw

Die gesamte neue Corona-Schutzverordnung findet sich zudem hier: www.touristiker-nrw.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag


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Autor(in): Stephan Kohler
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