Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen nicht erfasst sind, können Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen. Dies gilt sowohl für Rheinland-Pfalz (RLP) als auch Nordrhein-Westfalen (NRW).
Anträge auf Härtefallhilfe können alle Unternehmen stellen, bei denen die bestehenden Hilfsangebote nicht oder nicht vollständig greifen.
Anträge können dann durch prüfende Dritte wie Steuerberater über die Plattform www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten.
Nähere Informationen zu den Härtefallhilfen von Bund und Ländern sowie die Antragsvoraussetzungen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter www.haertefallhilfen.de/rheinland-pfalz.
Nähere Informationen zu den Härtefallhilfen von Bund und Ländern sowie die Antragsvoraussetzungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.haertefallhilfen.de/nordrhein-westfalen.
Quelle: Tourismus NRW und Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz