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12. April 2021

Frist für Erstanträge für die November- und Dezemberhilfe endet am 30. April

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind.

Für die Dauer der Schließungen im November bzw. Dezember 2020 erhalten Betroffene einen einmaligen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019. NEU: Die zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig vom Umsatz im November bzw. Dezember 2019 und von der gewählten Beihilferegelung.

Die Antragsstellung erfolgt entweder direkt oder über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2021. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Beantragung eines ELSTER-Zertifikates (für Soloselbständige) bzw. die Registrierung mit PIN-Brief (durch prüfende Dritte) einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


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Autor(in): Stephan Kohler
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