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8. April 2021

GEMA verlängert Kulanzregelung für behördlich angeordnete Betriebsschließungen

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hatte aufgrund der Situation rund um Corona bereits im vergangenen Jahr entschieden, Gastgebern die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben.  mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem wir frühzeitig entschieden haben,
Diese Kulanzregelung wird zunächst aufgrund der am 23.03.2021 von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrecht erhalten.

Zu beachten ist die folgende zeitliche Zuordnung:
Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020:
Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14.04.2021 online auf » www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.

Zeitraum ab 01. Januar 2021:
Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01.01.2021 bis auf Weiteres) muss ein Antrag auf » www.gema.de/portal gestellt werden, damit eine entsprechende Gutschrift erstellt werden kann.

Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.

Quelle: Newsletter Deutscher Tourismusverband (DTV) e.V., GEMA

Kategorien:
Betriebe · Infos Corona-Virus

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Autor(in): Stephan Kohler
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