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22. Februar 2021

Soloselbstständige können Neustarthilfe beantragen

Bis zu 7.500 Euro werden einmalig gewährt

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können seit dem 16. Februar eine einmalige Neustarthilfe in Höhe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Die Antragstellung ist über  möglich.

Die Hilfe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes. Die volle Summe wird gewährt, wenn der Umsatz des Antragstellers während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.

Weitere Informationen: www.bmwi.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag


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Autor(in): Stephan Kohler
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